Das «ABC» des Schulalltages
A | Abkürzungen
Absenzen Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Falls Ihr Kind für einmal nicht in die Schule kommen kann, orientieren Sie die Lehrpersonen, bei denen Ihr Kind Schule hat. (siehe auch "Dispensationen" und "Jokertage") | ||||
B | Betreuung Die schulergänzende Betreuung ist ein Angebot für alle Kinder der Tagesschule Neuwiesen (inkl. Kindergarten) und ist geöffnet von 12.00-18.00 Uhr. Die Anmeldung erfolgt über die Betreuungsleitung. Bibliothek In der Bibliothek gehen die Kinder wöchentlich. Bücher dürfen während eines Monats unentgeltlich ausgeliehen und diese Ausleihe bei Bedarf verlängert werden. Verlust oder verspätete Rückgabe kosten. Bildungsdirektion Im Volksschulamt laufen alle Fäden des Schulwesens zusammen. Vorsteher ist die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor. Bildungsrat Er wacht als oberste kantonale Schulbehörde über das gesamte Schulwesen (einschliesslich der Hochschulen). Von den sieben Mitgliedern werden vier vom Kantonsrat gewählt, zwei werden von der Lehrerschaft abgeordnet. Die Präsidentin oder der Präsident ist von Amtes wegen das Mitglied des Regierungsrates, welches der Bildungsdirektion vorsteht. Blockzeiten Seit dem Schuljahr 2007 / 2008 gelten in allen Stufen die vierstündige Blockzeiten von 08.10 - 11.50 Uhr | ||||
C | Computer Die Stadt stellt unserer Schule ab der 1. Klasse 6 Computerarbeitsplätze pro Schulzimmer zur Verfügung, ausgestattet mit Lernsoftware und Internetzugang. | ||||
D | Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Kinder fremdsprachiger Eltern, die ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache aufweisen, erhalten maximal drei Jahre Deutschunterricht durch eine speziell ausgebildete Lehrkraft. Dispensationen Für ein voraussehbares Fehlen in der Schule ist rechtzeitig ein Gesuch einzuholen. Die Lehrpersonen sind berechtigt, höchstens zwei Tage Urlaub zu gewähren. Für eine längere Urlaubsdauer ist die Schulpflege zuständig. Das schriftliche Gesuch ist frühzeitig vor dem Urlaub an die Schulleitung zu senden. | ||||
E | Elternabende Die Eltern werden zu den verschiedenen Anlässen jeweils schriftlich eingeladen. Die Klassenlehrpersonen führen individuelle Elternabende durch. Die Schule empfiehlt die Teilnahme beider Eltern. Stufenübergreifend finden Elternabende vor dem Eintritt in den Kindergarten und vor dem Übertritt in die Sekundarstufe statt. Elternbildung In Vorträgen, Kursen, Gesprächsgruppen und anderen Formen der Erwachsenenbildung vermittelt Elternbildung Impulse für den Familien- und Erziehungsalltag. Mütter und Väter erfahren unter anderem, wie sie eine positive Beziehung zu ihren Kindern gestalten können und wie sie ihre Kinder altersgerecht und entwicklungsförderlich begleiten können. Elterninfos Anmeldungen, Ausschreibungen, Einladungen... alles Wichtige bekommen Sie schriftlich von Ihrem Kind nach Hause gebracht. Elternmitwirkung Die Mithilfe von Eltern wird bei vielen Anlässen sehr geschätzt, z.B. bei Sportanlässen, Exkursionen, Klassenlagern oder Transporten. Im Zusammenhang mit der Elternmitwirkung an unserer Schule sind die zwei Elternräte Neuwiesen und Brühlberg entstanden. Elternrat Der Elternrat ist Anlaufstelle für Ideen, die den Schulalltag bereichern oder im Falle, dass die Klassenlehrperson oder die Schulleitung allein nicht weiterhelfen können. | ||||
F | Ferienplan Nach den Sommerferien wird der Ferienplan für die folgenden drei Schuljahre veröffentlicht. Ferienverlängerungen werden nur in Ausnahmefällen für schulpflichtige Kinder bewilligt (Ausnahme Jokertage). Französisch in der Primarstufe Der Französischunterricht beginnt in der 5. Primarklasse und umfasst an der Mittelstufe wöchentlich zwei ganze oder vier halbe Lektionen. Die Schülerinnen und Schüler lernen in erster Linie, sich in Alltagssituationen zu verständigen. Lesen und Schreiben stützen den Lernprozess und nehmen einen wichtigen Platz ein. Hausaufgaben festigen den Schulstoff. Fundgegenstände Fundgegenstände werden beim Hauswart gelagert und liegen jeweils an den Besuchsmorgen im Schulhaus auf. Über Sachen, die während einer längeren Zeit nicht abgeholt werden, wird verfügt. | ||||
G | Gesamtbeurteilung Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler umfasst mehr als nur mathematische Durchschnittsberechnungen in kognitiven Fächern. Es wird vielmehr eine Gesamtbeurteilung angestrebt, die das Lernverhalten des Kindes, seinen Stand zu den Lernzielen, sein Arbeits- und Sozialverhalten wie auch eine eventuelle Fremdsprachigkeit berücksichtigt. Eine solche Beurteilung soll das Lernen unterstützen und das Selbstvertrauen der Lernenden stärken. Gewalt Gewalt kommt leider immer wieder in verschiedenen Formen vor. Erzählt Ihr Kind von Vorfällen, oder wenn es Angst hat, so suchen Sie in Wiederholungsfällen das Gespräch mit seiner Lehrperson. Gewaltprävention Nebst der Kontrollen der Pausen (Aufsicht) werden auch themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen der Lehrerschaft mit Fachpersonen organisiert. Die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten der Schule ist besonders wichtig Mit verschiedenen Aktivitäten und Massnahmen wird angestrebt, die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Schülerinnen und Schülern zu stärken.
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H | Hausaufgaben Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Kinder sollen dabei Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und ihre Zeit einzuteilen. Sind Aufgaben für Ihr Kind zu schwierig oder dauern sie zu lange, geben Sie der betreffenden Lehrperson eine Rückmeldung.
Hausordnung In der Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen. | ||||
I | Impfung Wenn Eltern dies wünschen, führt der Schularzt/die Schulärztin notwendige Impfungen durch. Diese sind kostenlos. Integrativer Unterricht (IF) Für Kinder, welche in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik grössere schulische Probleme haben, steht als Unterstützungsmassnahme ein (limitiertes) Angebot an Förderlektionen in Kleingruppen zur Verfügung, allenfalls ist dies in Kombination mit einer Reduktion der Lernziele möglich. | ||||
J | Jokertage Jeder Schülerin und jedem Schüler stehen pro Schuljahr 2 Jokertage zur Verfügung, die für besondere Anlässe, welche einen Schulbesuch nicht zulass, eingezogen werden können. Auch Ferienverlängerungen fallen in diese beiden Tage. Für die Meldung einer Jokertags steht ein Formular zur Verfügung. {doc-16-hbakv72s,Formular Jokertage} {doc-8-18rh3st4,Merkblatt Jokertage} | ||||
K | Kickboards Für das Benützen von Kickboards, Rollbretter, u.ä. auf dem Schulweg gelten die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes. Diese "fahrbaren Untersätze" werden in den Schulgebäuden nicht akzeptiert und müssen in der Kiste auf dem Pausenplatz versorgt werden. Die Kinder ziehen Inlineskates vor dem Schulhaus aus und tragen sie ins Schulzimmer. Bei Diebstahl haftet die Schule nicht. Kindergarten Im Kanton Zürich ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch. Mit dem Eintritt in den Kindergarten kommt das Kind zum ersten Mal mit der Volksschule in Kontakt. Der Kindergarten dauert in der Regel zwei Jahre. Er hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Auf spielerische Weise werden die Schülerinnen und Schüler an das Lernen herangeführt. kjz Kinder- und Jugendhilfezentren Die Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Eltern bei Fragen zur Erzieung ihrer Kinder und zum Familienleben. Bei Notlagen und familiären Konflikten bieten die kjz persönliche Hilfe. Die Beratungen sind vertraulich und kostenlos. Sie werden von erfahrenen Fachpersonen in den Bereichen Gesundheit, Psychologie oder Soziale Arbeit durchgeführt. https://ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/beratung-familie-und-kinder/kjz.html
Klassenbildung Bei der Zuteilung werden die folgenden Kriterien berücksichtigt, welche die Volksschulverordnung vorgibt *:
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L | Läuse Kopfläuse kann man trotz Hygiene mal kriegen. Nehmen Sie bei Auftreten von Kopfläusen bei Ihrem Kind umgehend mit seiner Lehrperson Kontakt auf. Es kommt immer mal wieder vor, dass bei Kindern Läuse auftreten. Haben Sie keine Angst! Denn es kann jeden treffen und es ist keine Schande. Wenn in der Schule ein Lausbefall erkannt wird, wird eine "Laustante" hinzugezogen, die alle notwenigen Massnahmen in die Wege leitetww Lehrpersonen Der Besuch des Unterrichts bei einer Lehrperson ausserhalb der Besuchstage ist Ihnen als Eltern fast jederzeit gegen Voranmeldung möglich. Ebenfalls möchten wir Sie bitten, sich für ein eventuelles persönliches Gespräch im Voraus anzumelden. Logopädie Die logopädische Therapie ist hilfreich für Kinder, die Schwierigkeiten mit dem Sprechen, der Sprache, dem Schlucken sowie dem mündlich und schriftlichen Ausdruck haben. Die Therapeutinnen klären ab, führen Einzel- und Gruppentherapien durch und beraten Eltern und Lehrpersonen. Logopädische Erfassung Um Kinder mit Sprachauffälligkeiten möglichst früh zu erfassen, finden bereits im Kindergarten Screenings statt. Fallen Kinder während der Primarschule auf, meldet die Lehrperson das betreffende Kind der Logopädin. Nach Rücksprache mit den Eltern wird bei Bedarf eine logopädische Abklärung erfolgen. Während dieser Abklärung werden verschiedene Teilbereiche der gesprochenen und geschriebenen Sprache beurteilt.
Logopädische Massnahmen Die Ergebnisse der Abklärung werden mit den Eltern und den Lehrkräften besprochen. Mögliche Massnahmen sind:
Die Planung der logopädischen Therapie ergibt sich zum einen aus den Befunden der Abklärung und zum anderen aus den Gesprächen mit Lehrkräften, Eltern und dem Kind. Folglich werden die einzelnen Therapien und Beratungen individuell angepasst. | ||||
M | Mittelstufe Der Unterricht in der Mittelstufe festigt und erweitert die Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Arbeitstechniken. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten und lernen eigenständig und selbstverantwortlich. Sie setzen sich mit ihrer Heimat unter geschichtlichen, geografischen und naturkundlichen Aspekten auseinander. Die Kinder werden zu Achtung und gegenseitiger Rücksichtnahme erzogen. Der Unterricht wird überwiegend in ganzen Klassen erteilt. | ||||
N | Neuwiesenrat Der Neuwiesenrat ist eine Gruppe aus 14Schülerinnen und Schülern aus allen Stufen der Primarschule Neuwiesen. | ||||
O | Oberstufe Nach der 6. Klasse erfolgt in der Regel der Übertritt in die Oberstufe. Normalerweise besuchen die Kinder aus unserem Quartier diese im Schulhaus Heiligberg oder St. Georgen. Dort wird eine gegliederte Sekundarschule A und B geführt, in der du Mathematik und Französisch als Niveaufach in einem von je drei Kursen besuchst. Schülerinnen und Schüler auf dem höchsten Leistungs- und Lernniveau steht der Übertritt ins Gymnasium mit Eintrittsprüfung offen. Obst Ein Apfel zum Znüni ist immer noch etwas vom Besten. Vermeiden Sie Süssigkeiten in Zwischenverpflegungen, die Sie Ihrem Kind mitgeben. {doc-12-atg5hsyn,Merkblatt Znüni} | ||||
P | Pausenplatz Täglich wechselnde Teams von Lehrpersonen sorgen in den einzelnen Schulanlagen für die Einhaltung der Pausenordnung und gewährleisten die Sicherheit der Kinder auf dem Schulareal. Schülerinnen und Schüler, die die Hausordnung missachten oder sich auffällig verhalten, werden gegebenenfalls der zuständigen Klassenlehrperson bzw. der Schulleitung gemeldet. Projektwoche Eine Projektwoche bietet Raum und Zeit, sich intensiv mit einem Thema zu beschäftigen. In Schulhaus-Projektwochen ergibt sich die Möglichkeit, stufen- und klassenübergreifende Kontakte zu knüpfen. Es sind auch klasseninterne oder Gesamtschul-Projektwochen möglich Promotionen Für Primarschülerinnen und Schüler, die dem Unterricht nicht zu folgen vermögen, stellen die Lehrpersonen im März - nach einem schulischen Standortgespräch mit den Eltern - einen Antrag auf Repetition an die Schulleitung. Steht die Zweckmässigkeit einer Repetition noch nicht fest und erscheint es möglich, die bestehenden Lücken innert nützlicher Frist zu beheben, kann anstelle einer Repetition eine provisorische Promotion angeordnet werden. Die Bewährungszeit dauert in der Regel bis Ende November. Ausnahmsweise kann eine Versetzung auch während des Schuljahres erfolgen. Die freiwillige Wiederholung einer Klasse kann von der Schulleitung auf Antrag der Eltern und nach Anhören der Lehrperson und des Schulpsychologen ausnahmsweise bewilligt werden, wenn die Massnahme im Interesse des Kindes liegt. Für die Wiederholung der 6. Klasse sind die speziellen Bestimmungen für den Übertritt in die Sekundarschule massgeblich. Diese kann nur in Ausnahmefällen erfolgen. Über die Promotionsanträge entscheidet die zuständige Schulleitung. Die Eltern werden schriftlich benachrichtigt unter Bekanntgabe der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel. Psychmotorik Der Begriff Psychomotorik beschreibt die Wechselwirkung zwischen der Bewegungs- und Handlungskompetenz des Menschen einerseits und seiner Befindlichkeit andererseits. ZielgruppeDie Psychomotoriktherapie der Schule Bassersdorf ist ein sonderpädagogisches Angebot für Kinder und Jugendliche, die in ihrer Wahrnehmung, in ihrer Art sich zu bewegen und zu handeln und damit in ihren Entwicklungs-, Ausdrucks- und Beziehungsmöglichkeiten beeinträchtigt sind. Dies kann sich äussern in:
AngebotKind- bzw. fallbezogene interventionen
Fachbezogene interventionen
Interventionsziele
ZuweisungDie Zuweisung erfolgt in Absprache zwischen Klassenlehrperson, weiteren Fachpersonen und Eltern via Schulleitung. | ||||
R | Rechtsmittel Ist jemand mit einer Massnahme der Schulbehörde nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten, den Entscheid anzufechten: Wiedererwägungsgesuch Die verfügende Behörde wird gebeten, auf ihren Entscheid zurückzukommen. Die Schulbehörde ist frei, auf das Gesuch einzutreten. Grund für ein Wiedererwägungsgesuch kann eine veränderte Ausgangslage sein, z.B. neue Stellungnahme, neues Gutachten. Einsprache Die Einsprache ist eine förmliche Anfechtung einer nicht endgültigen Verwaltungsverfügung. Sie ist dann möglich, wenn der Entscheid nicht von der Gesamtbehörde (Schulpflege), sondern von einer Schulleitung oder der Geschäftsleitung dieser Gesamtbehörde ausgegangen ist. Rekurs Ein Entscheid der Schulpflege wird bei der nächst höheren Instanz, dem Bezirksrat Winterthur, angefochten. Das Schreiben an den Bezirksrat muss eine Kopie des angefochtenen Entscheids und eine Begründung enthalten. Die Rekursfrist beträgt in der Regel 30 Tage. Religionen, Kulturen, Ethik Wie das bisherige Fach "Religion und Kultur" soll "Religionen, Kulturen, Ethik" einen Beitrag zum verständnisvollen Zusammenleben mit Menschen verschiedener Religionen und Kulturen leisten.
Beide Fachanliegen sind gemäss Lehrplan als je eigene Perspektive in RKE zu unterscheiden. | ||||
S | Schulärztlicher Dienst Der Schulärztliche Dienst (SAD) der Stadt Winterthur führt in allen öffentlichen Schulen und Kindergärten die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durch, um Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit der Kinder zu erhalten und zu fördern Schulbehörden Im Kanton Zürich sind die ausführenden Behörden wie folgt organisiert:
Im Kanton Zürich werden die Schulgesetze von Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion zusammen mit der Lehrerschaft erarbeitet und dem Stimmvolk zur Genehmigung unterbreitet. Schulbesuchsmorgen Grundsätzlich ist es möglich, nach Absprache mit der Lehrperson des Kindes, den Unterricht zu besuchen. Zweimal im Jahr findet an der Schule ein Schulbesuchsmorgen statt. An diesem Morgen haben Eltern und weitere Interessierte die Möglichkeit an regulären Unterrichtslektionen teilzunehmen. Die Daten werden jeweils im Ferienplan und im Internet publiziert. Schulhauszeitungen Die Schulhaus-Zeitungen erscheinen 2 mal im Jahr und gibt einen Ein- und Rückblick in den gemeinsam erlebten Schulalltag. Wir freuen uns über Beiträge von Schülerinnen und Schülern, von Seite der Eltern oder anderen Interessierten. Schulkonferenz Das Lehrpersonal ist einerseits verantwortlich für die Arbeit mit der Klasse, andererseits für viele Belange innerhalb der Schulanlage und der Schulgemeinde. In den Schulkonferenzen, geleitet durch die Schulleitungen, werden pädagogische und administrative Schulfragen behandelt. Jede Lehrperson ist verpflichtet, ein Hausamt zu übernehmen und/oder sich in einem Ausschuss, einer Kommission oder Arbeitsgruppe zu engagieren Schulleitung Seit Sommer 2008 haben wir, zusammen mit dem SchulhausBrühlberg eine gemeinsame Schulleitung. Nach der Klassenlehrperson ist der Schulleiter die richtige Ansprechperson. Die Schulleitung ist für die pädagogische, personelle und administrative Führung einer Schule zuständig. Sie ist für den Informationsfluss und die Koordination zu den verschiedenen Stellen verantwortlich. Die Schulleitung ist Ansprechperson für Lehrpersonen und nach der Lehrperson zweite Ansprechperson für Schülerinnen, Schüler und Eltern.
Schulpflege Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Volksschulen in unserem Schulkreis zu führen und zu betreuen. Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Für einzelne Bereiche sind sie unser Schule zugeteilt. Daneben arbeiten verschiedene Kommissionen an vielfältigen Aufgaben. Schulpsychologischer Dienst Der Schulpsychologische Dienst, ist eine neutrale Beratungs- und Abklärungsstelle, welche den Lehrkräften, Schüler/Schülerinnen, Eltern und Behörden beratend zur Seite steht. Die Anmeldung kann durch die Eltern, die Lehrperson (nach Rücksprache mit den Eltern) oder durch die Kinder und Jugendlichen selber erfolgen Der Schulpsychologische Dienst (SPD) der Stadt Winterthur ist eine öffentliche Beratungsstelle. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bewegen sich im Umfeld der Schule und beraten Eltern, Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen. Der SPD ist auch eine Anlaufstelle mit einem Formularservice für Fachkräfte, Schulleitungen und Behörden bei schulpsychologischen Fragestellungen. Angebot Das Angebot des SPD umfasst Diagnostik und Beratung der Schule und Eltern zu Fragen der allgemeinen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Verhaltensproblemen, zu Schullaufbahnfragen oder zu Fragen der Sonderschulung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verstehen ihre Arbeit präventiv, beratend und begleitend. Sie orientieren sich an vorhandenen Stärken und streben nach wirkungsvollen, konsensfähigen und integrativen Lösungen. Alle Angebote des SPD sind unentgeltlich.
Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit (SSA) ist eine Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen. Die SSA ist eine niederschwellige, neutrale und unabhängige Beratungsstelle vor Ort. Grundsätzlich unterstehen wir der beruflichen Schweigepflicht. Unsere Angebote sind freiwillig und kostenlos. Kinder und Jugendliche können ohne Anmeldung zu uns kommen. Schulweg Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Den Eltern wird empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten aber den Schulweg in der Regel selbstständig bewältigen. Bitte verzichten Sie auf das regelmässige Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto. Die Schule empfiehlt den Eltern dringend, die Kinder zu Fuss in die Schule zu schicken. Die Benutzung eines Velos für den Schulweg geschieht in der Verantwortung der Eltern. Velos haben den Normen des Strassenverkehrsgesetzes zu entsprechen. Die Veloverkehrserziehung in der Schule beginnt erst in der Mittelstufe (ab der 4. Klasse). Schuzahnärztlicher Dienst Der Schulzahnärztliche Dienst (SZD) ist für die Schulzahnpflege gemäss dem kantonalem Gesundheitsgesetz zuständig. Zur Erfüllung der Aufgaben betreibt die Stadt Winterthur eine Schulzahnklinik und arbeitet mit Privatzahnärztinnen und Privatzahnärzten zusammen. Alle Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler bis zur Sekundarstufe werden einmal jährlich untersucht. Diese obligatorische zahnärztliche Untersuchung erfolgt im Klassenverband und ist für die Erziehungsberechtigten kostenlos. In der 3. Sekundarklasse erfolgt die Kontrolle mit einem Gutschein bei einer Privatzahnärztin oder einem Privatzahnarzt. Auf Wunsch werden die nötigen Behandlungen durchgeführt. Die Kosten tragen grundsätzlich die Eltern. Bei geringem Einkommen kann beim SZD ein Gesuch für städtische Beiträge gestellt werden. Die Schulzahnpflege-Instruktorinnen vermitteln in den Kindergarten- und Schulklassen vorbeugende Massnahmen zur Zahngesundheit und allgemeinen Gesundheitsförderung. Das Sekretariat beantwortet gerne Fragen rund um den Schulzahnärztlichen Dienst. SIB Schulindizierte Betreuung. Bei einem allgemeinen Schulausfall aufgrund von z.B. Weiterbildungen gibt es eine Schulindizierte Betreuung. Für diese muss man sich jedoch Anmelden und die Betreuung dauert bis 12.00 Uhr Sport Vor den Ferien werden die Kinder jeweils über zusätzliche Sportkurse oder Skilager informiert. Motivieren sie als Eltern Ihr Kind, diese Angebote zu nutzen, sie geben Einblick in neue Sportarten und machen fit! | ||||
T | Therapien Logopädie Durch gezielte Behandlung wird die Kommunikationsfähigkeit von Kindern mit Auffälligkeiten in der gesprochenen und/oder geschriebenen Sprache verbessert. Die Erfassung erfolgt durch die Lehrperson und/oder Therapeutinnen. Kindergärtnerinnen, Lehrpersonen, Schulpsychologen, Eltern und Ärzte können Kinder zur Abklärung anmelden. Psychomotorik Kinder, die in ihrer Bewegung und Wahrnehmung beeinträchtigt sind, erhalten eine spezielle Therapie. Arzt, Schulpsychologe oder Lehrpersonen melden Kinder im Einverständnis mit den Eltern zur Abklärung und allfälligen Therapie an. Psychotherapie Die Psychotherapie findet in einer externen Praxis statt und unterstützt Kinder und Jugendliche, oftmals mit psychosozialen Belastungen, welche die persönliche und schulische Entwicklung beeinträchtigen. Turnhalle Die Benützung der Turnhalle mit Schuhen mit schwarzer oder färbender Sohle ist nicht gestattet. Ansonsten turnen die Kinder barfuss, in Geräte- oder in Hallenschuhen. | ||||
U | Unterrichtszeiten Die Lektionsdauer beträgt 45 Minuten. Die genauen Zeiten sind aus dem Stundenplan ersichtlich. Zusätzlich zu den Pausenzeiten gilt auf dem Pausenplatz für die Anwohnerschaft eine Mittagsruhe bis 13 Uhr. Unterstufe Die Unterstufe vermittelt eine ganzheitliche Bildung an lebensnahen Themen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Im Weiteren erleben sie Zusammenhänge in der Umwelt. Die Kinder gewöhnen sich an das Leben in einer Gruppe und lernen, sich mit anderen Kindern auseinander zu setzen. Der Unterricht in der Unterstufe wird überwiegend in Halbklassen erteilt. | ||||
V | Velo Die Veloprüfung findet im Frühjahr der 6. Klasse statt. Die Kinder werden darauf vorbereitet. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind vorher nicht regelmässig mit dem Fahrrad in die Schule fahren zu lassen. Der Entscheid darüber liegt aber bei Ihnen als Eltern. Fordern Sie Ihr Kind für jede Fahrt zur Benützung eines Velohelms auf! Um Probleme zu vermeiden und weil zu Fuss Gehen gesünder ist, ist das Abstellen der Velos auf dem Schulareal nicht (oder nur in Ausnahmefällen) gestattet. Versicherung Die Schülerinnen und Schüler sind bei Unfällen nicht durch die Schule, sondern bei der persönlichen obligatorischen Krankenversicherung versichert. Für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen (Kleider, Brille, Velo, Kickboard, usw.) der SchülerInnen haftet die Schule nicht. | ||||
W | Weiterbildungstage der Lehrpersonen Die Daten der Weiterbildungstage für die Lehrpersonen sind jeweils für ein Schuljahr im Voraus im Ferienplan ersichtlich. Bei Unterrichtsausfall wegen Weiterbildung wird an den Vormittagen für die Kinder des Kindergartens und der Primarschule eine Betreuung angeboten. Details zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem separaten Schreiben, welches jeweils verteilt wird.
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Z | Zahnprophylaxe Die Zähne der Schüler müssen einmal im Jahr durch einen privaten Zahnarzt oder bei einer Klassenuntersuchung beim Schulzahnarzt untersucht werden. Die Zahnpflegehelferin führt mehrmals jährlich praktische Übungen mit der Zahnbürste in der Klasse durch. Wir brauchen dazu Zahnbürste und Becher. Zeugnisse in der Primarstufe Lehren, Lernen, Fördern und Beuteilen sind die Grundlage für erfolgreichen Unterricht. Erfolgreiches Lehren ohne Beurteilung der Lernleistungen der Lernenden und ohne Selbstbeurteilung ist nicht möglich. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Lernleistungen in den einzelnen Fächern, die Lernentwicklung und das Verhalten (Arbeits- und Lernverhalten, Sozialverhalten) der Kinder regelmässig beurteilt werden. An den 1. Klassen der Primarstufe werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgt jeweils ein Elterngespräch. Auf dem Zeugnisformular wird die Durchführung des Elterngesprächs bestätigt. In allen andern Klassen werden zweimal jährlich, jeweils Ende Januar und auf Ende des Schuljahres, Zeugnisse mit Noten ausgestellt. Benotet werden die Fächer des Lehrplans (Pflicht- und Freifächer). Ist aus besonderen Gründen eine Benotung nicht möglich, kann auf eine Notengebung verzichtet werden. Nicht benotet werden Leistungen, die in freiwilligen Kursen erbracht werden (z.B. Schulsportkurse). Die Noten von 6 -1 stellen die Gesamtleistungen eines Kindes in einem Fach dar. Diese drücken aus, inwieweit eine Schülerin oder ein Schüler während einer bestimmten Zeit die angestrebten Lernziele erreicht hat. Eine Note bildet nicht bloss die Leistungen in formellen Prüfungen ab; sie ist also nicht nur das Ergebnis einer Durchschnittsrechnung von Einzelprüfungen.
Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist sehr wichtig. Bei auftretenden Problemen und Fragen wenden sich die Eltern immer zuerst an die entsprechende Lehrperson. Wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrperson ungelöst bleiben, gelangen Sie bitte an die Schulleitung |